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§ 282 HGB Abschreibungen der Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des GeschäftsbetriebsFür die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs ausgewiesene Beträge sind in jedem folgenden Geschäftsjahr zu mindestens einem Viertel durch Abschreibungen zu tilgen. |
und nunlieber zurücktretender die das central theme doch noch eintreten zum iMpressuM hoMe www.prisac.de eMil prisac@gmx.de |