pri

www.prisac.de

§ 278 HGB Steuern

1 Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind auf der Grundlage des Beschlusses über die Verwendung des Ergebnisses zu berechnen; liegt ein solcher Beschluß im Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses nicht vor, so ist vom Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses auszugehen. 2 Weicht der Beschluß über die Verwendung des Ergebnisses vom Vorschlag ab, so braucht der Jahresabschluß nicht geändert zu werden.

und nun

lieber zurücktreten
der die das central theme
doch noch eintreten
zum iMpressuM
hoMe www.prisac.de
eMil prisac@gmx.de