pri

www.prisac.de

§ 275 HGB Gliederung

(1) 1 Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. 2 Dabei sind die in Absatz 2 oder 3 bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen.

(2) Gesamtkostenverfahren

  1. Umsatzerlöse
  2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  3. andere aktivierte Eigenleistungen
  4. sonstige betriebliche Erträge
  5. Materialaufwand

  1. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
  2. Aufwendungen für bezogene Leistungen
  1. Personalaufwand
  1. Löhne und Gehälter
  2. soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung
  1. Abschreibungen
  1. auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs
  2. auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
8. sonstige betriebliche Aufwendungen
  1. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbunden Unternehmen
  2. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen
  3. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen
  4. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
  5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen
  6. Ergebnis der gewöhnliche Geschäftstätigkeit
  7. außerordentliche Erträge
  8. außerordentliche Aufwendungen
  9. außerordentliche Ergebnis
  10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  11. sonstige Steuern
  12. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag
(3) Umsatzkostenverfahren
  1. Umsatzerlöse
  2. Herstellkosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
  3. Bruttoergebnis vom Umsatz
  4. Vertriebskosten
  5. allg. Verwaltungskosten
  6. sonstige betriebliche Erträge
  7. sonstige betriebliche Aufwendungen
  8. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbunden Unternehmen
  9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen
  10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen
  11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
  12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen
  13. Ergebnis der gewöhnliche Geschäftstätigkeit
  14. außerordentliche Erträge
  15. außerordentliche Aufwendungen
  16. außerordentliche Ergebnis
  17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  18. sonstige Steuern
  19. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag
(4) Veränderungen der Kapital- und Gewinnrücklagen dürfen in der Gewinn- und Verlustrechnung erst nach dem Posten "Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag" ausgewiesen werden.

Eine Übersicht des (2) Gesamtkostenverfahren
und des (3) Umsatzkostenverfahren ist auch angelegt.


und nun

lieber zurücktreten
der die das central theme
doch noch eintreten
zum iMpressuM
hoMe www.prisac.de
eMil prisac@gmx.de