§ 266 HGB Gliederung der Bilanz
(1) 1 Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen.
2 Dabei haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3, 2) auf der Akttivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseitedie in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.
3 Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.
(2) Aktivseite
- Anlagevermögen
- Immaterielle Vermögensgegenstände
- Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
-
Geschäfts- oder Firmenwert
-
geleistete Anzahlungen
- Sachanlagen
- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken
- technische Anlagen und Maschinen
- andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
- geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
- Finanzanlagen
- Anteile an verbundenen Unternehmen
- Ausleihungen an verbundenen Unternehmen
- Beteiligungen
- Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- Wertpapiere des Anlagevermögens
- sonstige Ausleihungen
- Umlaufvermögen
- Vorräte
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
- unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
- fertige Erzeugnisse und Waren
- geleistete Anzahlungen
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Forderungen gegen verbundene Unternehmen
- Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- sonstige Vermögensgegenstände
- Wertpapiere
- Anteile an verbundenen Unternehmen
- eigene Anteile
- sonstige Wertpapiere
- Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
C. Rechnungsabgrenzungsposten
(3) Passivseite
- Eigenkapital
- Gezeichnetes Kapital
- Kapitalrücklage
- Gewinnrücklagen
- gesetzliche Rücklage
- Rücklage für eigene Anteile
- satzungsgemäße Rücklagen
- andere Gewinnrücklagen
- Gewinnvortrag/Verlustvortrag
- Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag
- Rückstellungen
- Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
- Steuerrückstellungen
- sonstige Rückstellungen
- Verbindlichkeiten
- Anleihen, davon konvertibel
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
D. Rechnungsabgrenzungsposten
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