pri

www.prisac.de

§ 266 HGB Gliederung der Bilanz

(1) 1 Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. 2 Dabei haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3, 2) auf der Akttivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseitedie in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. 3 Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.

(2) Aktivseite

  1. Anlagevermögen
  1. Immaterielle Vermögensgegenstände
    1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
    2. Geschäfts- oder Firmenwert
    3. geleistete Anzahlungen

    1. Sachanlagen

    1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

    2. einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken
    3. technische Anlagen und Maschinen
    4. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
    5. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

    1. Finanzanlagen

    1. Anteile an verbundenen Unternehmen
    2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen
    3. Beteiligungen
    4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
    5. Wertpapiere des Anlagevermögens
    6. sonstige Ausleihungen

    1. Umlaufvermögen

    1. Vorräte

    1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
    2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
    3. fertige Erzeugnisse und Waren
    4. geleistete Anzahlungen


    1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

    1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
    2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
    3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
    4. sonstige Vermögensgegenstände

    1. Wertpapiere

    1. Anteile an verbundenen Unternehmen
    2. eigene Anteile
    3. sonstige Wertpapiere

    1. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

    C. Rechnungsabgrenzungsposten

    (3) Passivseite

    1. Eigenkapital

    1. Gezeichnetes Kapital
    2. Kapitalrücklage
    3. Gewinnrücklagen

    1. gesetzliche Rücklage
    2. Rücklage für eigene Anteile
    3. satzungsgemäße Rücklagen
    4. andere Gewinnrücklagen

    1. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

    1. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag

    1. Rückstellungen

    1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
    2. Steuerrückstellungen
    3. sonstige Rückstellungen

    1. Verbindlichkeiten

    1. Anleihen, davon konvertibel
    2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
    3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
    4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
    5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
    6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
    7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
    8. sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

    D. Rechnungsabgrenzungsposten

und nun

lieber zurücktreten
der die das central theme
doch noch eintreten
zum iMpressuM
hoMe www.prisac.de
eMil prisac@gmx.de